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Förderung bei Kanalgebühren

Werden Bürgerinnen und Bürger zu Bittstellern?

Wie schon im Gemeinderat und jetzt auch in der Rundschau angekündigt, soll es im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung eine soziale Abfederung für diese Gebührenerhöhung geben. 

Diese Abfederung, die sich nur nach dem Einkommen orientiert, ist zu wenig.

Für die Bevölkerung ist die Berechnungsmethode (Kalkulatorisches Wagnis, jährliche Personalkosten von 600.000 Euro ausschließlich für den Kanal und die Interpretation der Errichtungskosten als Sparbuch, für die die Gemeinde 2,7% Zinsen von den Bürgerinnen und Bürgern fordert) völlig unverständlich.

Auch die Berechnung diese Gebühren nach den baulichen Gegebenheiten und nicht nach dem Wasserverbrauch stößt die Bürgerinnen und Bürger sauer auf. Und wurde mehrmals schon von der Volksanwaltschaft kritisiert.

Schon 2008 hat der damalige ÖVP-Bürgermeister gemeint, „wenn etwa eine alleinstehende Person in einem großen Haus wohnt, steht das dann oft nicht in Relation, dass diese Person weit über tausend Euro Gebühr im Jahr zahlen muss". (Ó Kurier vom 11. Juli 2008)

Vor wenigen Jahren haben Claus Herza und ich tausend Unterschriften für die Änderung des niederösterreichischen Kanalgesetzes gesammelt. Ein entsprechender Antrag der SPÖ im Landtag wurde von der ÖVP abgeschmettert. Mehrmals hat auch der Gemeinderat eine Veränderung dieses Kanalgesetzes gefordert; leider immer vergeblich.

Beim neuen Kanalgesetz sollte sich das Land ein Bespiel an der Gemeinde Wien nehmen. Die Abwässer unseres Ortes werden von der Gemeinde Wien übernommen. Die Gemeinde Wien berechnet die Abwassergebühr nach der jeweils in Wien zu entrichtenden Abwassergebühr. Gleichzeitig werden pauschal 30% - als nicht in den Kanal abgegebene Wassermenge (zum Beispiel Gartenbewässerung) - abgezogen. Der Abzug könnte von der versiegelten Fläche abhängig gemacht werden. Je größer die versiegelte Fläche, um so kleiner der Nachlass. Dadurch wird auch die Versiegelung reduziert. 

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf ein transparentes und nachvollziehbares Kanalgesetz und eine ebensolche Gebührenberechnung, die sie nicht zu Bittstellern degradiert.

Der Kampf gegen die exorbitanten Erhöhungen beim Kanal durch die Berechnung nach den baulichen Gegebenheiten muss daher weitergehen.

Berechnung der Kanalgebühren

Wundersame Schöpfung von Einnahmen

Die für viele unverschämte und nicht nachvollziehbare Erhöhung der Kanalgebühren durch die schwarzgrüne Koalition im Ort sorgt weiterhin bei allen Bürgerinnen und Bürgern für starken Unmut.

Nunmehr versucht der für die Gebührenerhöhung verantwortliche Finanzreferent Licht in das Dunkel der Kanalgebührenberechnung zu bringen; wie ich meine, mit skurrilen Argumenten.

Die geschätzten Kosten von 16,1 Millionen Euro für die Kanalerrichtung werden als Sparbuch mit einer Verzinsung von 2,7% verstanden. Dem Steuerzahler werden daher jährlich „kalkulatorische Zinsen“ in der Höhe von 440.000 Euro vorgeschrieben; obwoh die Einlage der Steuerzahler bezahlt hat. Dieser wird zusätzlich durch hohe Kreditzinsen belastet. Weil die hohen Überschüsse beim Kanal, 15 Millionen € seit 2013, nicht auf verzinste Rücklagen gelegt werden, sondern in das allgemeine Budget fließen. 2019 hat der Rechnungshof heftige Kritik an diesem Vorgehen geübt. “Trotz der in den Jahren 2013 bis 2016 erzielten Überschüsse von insgesamt 7,68 Millionen Euro nahm die Marktgemeinde für die Investitionen in den Gebührenhaushalten Darlehen in Höhe von insgesamt 3,83 Millionen Euro auf”, meinte der Rechnungshof 2019.

Besonders skurril ist der Betrag (513.417 Euro), den der Steuerzahler jährlich berappen muss, „damit bei einer totalen Zerstörung des Kanals, die Geldmittel für einen sofortigen Wiederaufbau vorhanden sind“. Alle 75 Jahre ist damit zu rechnen. Da dieses Geld nicht auf Rücklage gelegt wird, muss bei einer derartigen Zerstörung wieder der Steuerzahler zur Zahlung herangezogen werden.  

7,29 % der Personalkosten, 695,000 Euro, werden dem Kanal zugeordnet. Die Wahrscheinlichkeit, einen Bediensteten, der am Kanal arbeitet, zu treffen ist daher überaus groß. Denn nach diesen Personalkosten gehen täglich 20 (!) Bedienstete, die den Kanal warten, durch den Ort. Da wird verständlich, warum beim Mähen der gemeindeeigenen Grasflächen zur Abwehr der Mäusegerste eine Fremdfirma beauftragt werden musste.

Ohne diese drei willkürlichen Belastungen und die „Überdeckung“, 640.000 Euro, ergibt sich beim Kanal ein Aufwand von einer Million Euro; und nicht wie die schwarzgrüne Koalition den Bürgerinnen und Bürgern weismachen will, einer von drei Millionen Euro. Und dieser Aufwand von einer Million Euro ist auch im Haushaltsplan für 2024 zu finden.

Die Grundlagen dieser Berechnung der Kanalgebühren werden, so führt der Finanzreferent an, selbstverständlich durch die Expertise von Wirtschaftswissenschaftlern untermauert.

Bei diesem „Missbrauch“ der Wissenschaft wundere ich mich nicht über die Wissenschaftsfeindlichkeit vieler Österreicher. Und dass Parteien, die diese Wirtschaftsfeindlichkeit in ihrem Programm haben, derzeit großen Zulauf haben.

Die Bundesregierung bittet alle Gemeinden, die Gebühren im kommenden Jahr zu senken oder zumindest nicht zu erhöhen (Ó Zeitschrift „Kommunal“ vom Dezember 2023, Seite 10). Die Gemeinde Perchtoldsdorf hat diese Bitte nicht erhört.

Eine private Initiative von 2 Ärzten hat nun einen Protest gegen die Erhöhung der Kanalgebühren organisiert. 

Dieser Protest stößt in der Bevölkerung auf eine große Zustimmung.

In den dem Antrag beigelegten Unterlagen für die Erhöhung der Kanalgebühren, wird ein Personal- und Sachaufwand von nahezu 3 Millionen € für 2024 angegeben, doppelt (!) so viel wie 2013; da waren es 1,5 Millionen Euro. Das Zustandekommen dieser Zahl wird nicht erläutert und findet auch keinerlei Deckung im Voranschlag. Die derzeit geführte Diskussion über Konkurse von Firmen zeigt, dass es möglich ist, Gewinne und auch Verluste ohne reale Grundlage durch Bewertungen zu generieren.

Die realen Grundlagen sind für mich die Rechnungsabschlüsse und Haushaltspläne. Und die sprechen bei den Kanalgebühren eine andere Sprache.

Einige Zahlen aus den Rechnungsabschlüssen der Jahre 2011 bis 2022 mögen das belegen. Die Rechnungsabschlüsse sind öffentlich zugänglich und können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Aus diesen Rechnungsabschlüssen ergeben sich für diesen Zeitraum 2011 bis 2022, beim Kanal Überschüsse in der Höhe von 12,9 Millionen €. 2023 war im Haushaltsplan ein Überschuss von 1,1 Millionen Euro ausgewiesen, 2024 ist einer von 3,1 Millionen Euro zu finden. Ein absolutes „no go“ sind für mich die „Gewinnentnahmen“ in den Jahren 2016, 2017 und 2019 von 3,1 Millionen Euro; diese sind in den 12,9 Millionen Euro nicht enthalten. 2019 wurden diese Gewinnentnahmen “für Zwecke außerhalb dieser Gebührenhaushalte" vom Rechnungshof heftig kritisiert.