Im Oktober des Vorjahres wurde eine Hühnerhaltung, die für mich zum dörflichen Charakter unseres Ortes dazugehört, mit aller Kraft bekämpft.
Ein Anwalt einer Anwaltskanzlei in Perchtoldsdorf beschwerte sich über den Lärm von Hühnern auf dem Nachbargrundstück. Mit rechtlichen Schritten gegen die Hühnerhaltung wurde gedroht
Schon 2016 hat das Bezirksgericht Mödling festgehalten, dass die Haltung von Hühnern und Hähnen – und damit deren typischen Auswirkungen als ortsüblich zu betrachten sind, insbesondere dann, wenn im Umkreis der Liegenschaften über einen längeren Zeitraum mehrere ähnliche Haltungen bestanden. Dass diese teilweise nicht mehr bestehen, führt noch nicht dazu, dass die Hühnerhaltung ortsunüblich geworden wäre.
Der Streit damals wurde beigelegt. „Man habe auf freundlicher, nachbarschaftlicher Basis vereinbart, dass Hahn Kiki seinen Lebensabend bei der Familie verbringen darf". Im Gegenzug gab es die Zusicherung, nach dem Ableben des Gockels keinen neuen Hahn mehr anzuschaffen.
Es wurde auch kein neuer Hahn angeschafft, aber ein neuer geboren!
Anlass für den Anwalt, ernst zu machen und zu klagen. Die Verhandlung wird noch im März am Bezirksgericht Mödling durchgeführt.
Das ältere Ehepaar, das die Hühner schon lange vor dem Bezug des Nachbarhauses durch den Anwalt hatte, ist bestürzt und verängstigt; und das zurecht.