Für Aufregung in den letzten Tagen sorgte der illegale Abbruch des Hauses Hochstraße 42.
Gemäß Bebauungsplan ist dieses Haus als schutzwürdig eingestuft. Objekte, Objektteile und Anlagen dürfen daher hinsichtlich ihrer Lage, Höhe und Dachform im Falle der Wiedererrichtung nicht wesentlich verändert werden.
Gemäß Bauordnung kann für diesen illegalen Abriss eine Strafe zwischen 1.000 Euro und 10.000 € verhängt werden. In der Schutzzone kann diese Strafe um 5.000 Euro erhöht werden. Eine Strafe, die mir viel zu gering erscheint. Hier sollte die Niederösterreichische Bauordnung, die diese Strafe regelt, schärfer gefasst werden.
Die Baubehörde hat bei der Wiedererrichtung ein wesentliches Mitspracherecht.
Ein Denkmalschutz für dieses Haus ist im Grundbuch nicht eingetragen, es findet sich auch nicht in der Besitzgeschichte des Hausbestandes unseres Ortes von Gregor Gatscher-Riedl und Johannes Seidl.
Was dort errichtet wird, ist mir nicht bekannt. Im Grundbuch ist die HS 42 Projektentwicklungs-GmbH eingetragen. Zu vermuten ist, dass dort eine Wohnhausanlage mit hochpreisigen Wohnungen errichtet wird.
Dadurch, dass die schwarz grüne Koalition eine Unterkellerung über das gesamte Grundstück erlaubt hat, ist die Errichtung der dazu notwendigen Stellplätze kein Problem mehr.
Bemerkenswert ist, dass sowohl die verantwortliche politische Referentin und die Bauverwaltung sehr rasch, entschlossen und mutig reagiert haben.
Das ist nicht in allen Fällen so gewesen. Bei einem illegal durchgeführten Bauvorhaben, Errichtung eines neuen Kellers, Abriss eines Hauses und deutliche Veränderung des Geländes wurde von den Anrainern folgendes moniert: „Es wird der Eindruck des Zusammenwirkens eines skrupellosen Bauherrn mit einer untätigen Baubehörde, die anscheinend nur aktiv wird, wenn die Anrainer zu lästig werden und dann immer zu spät kommt“ (Brief der betroffenen Anrainer an die Mitglieder des Gemeinderates).