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Konstituierende Sitzung

Minderheitenrechte werden eingeschränkt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 1. März wurde Andrea Kö, ÖVP, mit 28 von 37 Stimmen zur Bürgermeisterin gewählt. Ebenso wurde Dr. Anton Platt, NEOS, mit 27 von 37 Stimmen gewählt. In ihren Antrittsreden bemerkten beide, dass sie „allen im Gemeinderat vertretenden Fraktionen die Möglichkeit geben wollen, sich aktiv und konstruktiv einzubringen.“ ( Koalitionsübereinkommen zwischen ÖVP und NEOS).

Die Realität ist eine andere! Die Zahl der Ausschussmitglieder wurde von bisher zehn auf acht reduziert. Damit können die Vertreter der SPÖ und von BDG nicht aktiv an der Ausschussarbeit teilnehmen. Die Gemeindeordnung gibt ihnen lediglich die Möglichkeit „als Zuhörer an der Sitzung teilzunehmen“ ( § 57 Absatz 3 der der nö. Gemeindeordnung). Diese „Zuhörer dürfen aber weder das Wort ergreifen noch darf ihnen der Vorsitzende das Wort erteilen“ (Kommentar zur § 57 Abs. 3 der nö. Gemeindeordnung).

Von der bisherigen Praxis, den Obmann des Prüfungsausschusses einer kleineren Partei, die keinen geschäftsführenden Gemeinderat stellt, zu geben, ist man abgegangen. Diesen Obmann stellt die zweitstärkste Fraktion, die Grünen. Diese sind mit zwei geschäftsführenden Gemeinderäten in der zu kontrollierenden Regierung vertreten.

Einen schlanken Fuß macht ein derartiges Verhalten nicht.

Die Zahl der geschäftsführenden Gemeinderäte bleibt unverändert. Das durch den Rücktritt von Johanna Mayerhofer frei gewordene Kulturreferat übernimmt die Bürgermeisterin.