Der Widerstand der Anrainer gegen das geplante Wohnhausprojekt mit zehn Wohneinheiten in der Sebastian-Kneipp-Gasse 3 hält an. Die Landesregierung und die Volksanwaltschaft wurden bereits um Unterstützung gebeten.
Im Jahr 1992 beschloss der Gemeinderat die Widmung für das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 5–7 als Bauland-Kerngebiet; damit war die Errichtung einer Wohnhausanlage möglich. Ein dem Beschluss beigelegter Plan bezog jedoch irrtümlich auch das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 3 ein.
Nach Prüfung der Unterlagen steht fest: Für das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 3 existiert kein gültiger Gemeinderatsbeschluss zur Widmung als Bauland-Kerngebiet. Das Projekt ist daher nicht genehmigungsfähig.
Diese Rechtsauffassung wird durch Experten sowie durch die Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.
Ein vergleichbarer Fehler wurde bereits 1997 in Perchtoldsdorf festgestellt und damals korrigiert.
Willkürliche Auslegungen von Bebauungsplänen zugunsten von Bauträgern kommen leider immer wieder vor.
Die Sorge der Anrainer, dass das aktuelle Bauansuchen trotz der Mängel genehmigt werden könnte, ist daher nachvollziehbar.

