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Weitere Verbauung soll ermöglicht werden!

Fatale Auswirkung auf den Gemeindehaushalt

Der Bebauungsplan 2020 hat in der Auflagefassung für das Bauland-Kerngebiet eine Beschränkung auf sechs Wohneinheiten gebracht. In der Beschlussfassung wurden dann für etliche Grundstücke zwölf Wohneinheiten bewilligt. Mit der Ändrung des Bebauungsplanes im September sollen diese Beschränkungen aufgeweicht werden und eine weitere Errichtung von Wohneinheiten ermöglicht werden. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass dies zu einer enormen Belastung für den Gemeindehaushalt führt. Wie die Erfahrung aus früheren Jahren zeigt, wählen ein Großteil der Eigentümer oder Mieter dieser neu geschaffenen Wohneinheiten ihren Hauptwohnsitz nicht im Ort. Dies führt dazu, dass die Gemeinde keine Mittel vom Bund erhält, jährlich 1500,-- Euro pro Person. Auch für die 3.000 „Zweitwohnsitzer“ erhält die Gemeinde derzeit vom Bund keinen Cent. Die Gemeinde muss Einrichtungen, Wasser, Kanal, Straßenreinigung, Parkpflege, Kinderspielplätze u.v.m. für 18.000 Bewohner zur Verfügung stellen, erhält aber von Bund nur Geld für 15.000 Bewohner.